Beglaubigung eines Zeugnisses


Zeugnisbeglaubigungen können nur von einem Originalzeugnis, welches auch durch unsere Schule ausgestellt wurde, angefertigt werden.


Beglaubigungen von Dokumenten anderer Träger, Firmen usw. können nicht erstellt werden.


Die Gebühren für die Beglaubigung richten sich nach der Gebührenordnung des Landkreises Börde in der jeweils gültigen Fassung.


Bitte kontaktieren Sie uns bezüglich einer Beglaubigung zur Terminabstimmung. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Reiter "Kontakt" sowie im Navigationsmenü links. 

 

WICHTIG: Zu diesem Termin ist zwingend das Originalzeugnis mitzubringen, da sonst KEINE Beglaubigung erfolgen kann!

Verlust eines Zeugnisses | Zweitschrift

 

Sollte Ihr Abschluss- bzw. Abgangszeugnis zerstört oder nicht mehr auffindbar sein, kann hiervon eine Zweitschrift erstellt werden.

 

Für die Erstellung dieser Zweitschrift ist der Antrag HIER als pdf-Download zu finden. Der Antrag muss zwingend im Original in der Schule vorliegen. Danach erhalten Sie einen Bescheid über die entstehenden Gebühren vom Landkreis Börde. Erst nach der Bezahlung dieses Bescheides kann die Bearbeitung der Zweitschrift erfolgen. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

Das Wichtigste noch einmal im Überblick:

 

◊ Antrag im Original in der Schule (persönliche Abgabe oder Zusendung per

   Post)

 

◊ nach Bezahlung des Bescheides beginnt erst die Erstellung der Zweitschrift

 

◊ an die Stelle des alten Abschluss- bzw. Abgangszeugnisses tritt dann die

   erstellte Zweitschrift

 

◊ sollte Ihr Abschluss- bzw. Abgangszeugnis wieder gefunden werden, hat dieses

   keine Gültigkeit mehr

 

◊ Zweitschriften werden nur von Abschluss- bzw. Abgangszeugnissen erstellt |

   nichvon Halb- oder Endjahreszeugnissen




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