Beglaubigung eines Zeugnisses
Zeugnisbeglaubigungen können nur von einem Originalzeugnis, welches auch durch unsere Schule ausgestellt wurde, angefertigt werden.
Beglaubigungen von Dokumenten anderer Schulen, Träger, Firmen usw. können nicht erstellt werden.
Die Gebühren für die Beglaubigung richten sich nach der Gebührenordnung des Landkreises Börde in der jeweils gültigen Fassung.
Bitte kontaktieren Sie uns bezüglich einer Beglaubigung zur Terminabstimmung. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Reiter "Kontakt" sowie im Navigationsmenü links.
WICHTIG: Zu diesem Termin ist zwingend das Originalzeugnis mitzubringen, da sonst KEINE Beglaubigung erfolgen kann!
Anfertigung von Zeugnis-Zweitschriften
Eine Zweitschrift von einem Abschluss- oder Abgangszeugnis wird auf Antrag eines ehemaligen Schülers
1. für eine verlorene oder beschädigte Urschrift
ODER
2. bei Veränderung des Vornamens nach dem Selbstbestimmungsgesetz
erstellt und ausgehändigt.
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verlorene oder beschädigte Urschrift
eines Abschluss- oder Abgangszeugnisses
Die Zweitschrift wird auf der Grundlage der in der Schule archivierten Zweitausfertigung durch die Schule erstellt. Sie tritt nach ihrer Erstellung an die Stelle der Urschrift und ersetzt diese.
Die Erstellung einer Zweitschrift erfordert eine schriftliche Beantragung zur Ausstellung.
Zur Antragstellung einer Zweitschrift bei Verlust/Beschädigung der Urschrift ist das Antragsformular mit der Bezeichnung „Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift vom Abschlusszeugnis bei Verlust oder Zerstörung“ zu verwenden.
Antragstellende erklären an Eides statt den unwiderruflichen Verlust oder die Zerstörung der Urschrift und versichern die Richtigkeit ihrer ausgeführten Antragsangaben.
Wie auf dem Antrag vom Antragsteller ausgewählt, wird die Zweitschrift nach Erstellung persönlich ausgehändigt oder per Einschreiben mit Rückschein zugesandt.
ANTRAG Zweitschrift bei Verlust oder Zerstörung
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Veränderung des Vornamens
nach dem Selbstbestimmungsgesetz
Die Zweitschrift wird auf der Grundlage der in der Schule archivierten Zweitausfertigung durch die Schule erstellt. Sie tritt nach ihrer Erstellung an die Stelle der Urschrift und ersetzt diese.
Die Erstellung einer Zweitschrift erfordert eine schriftliche Beantragung zur Ausstellung.
Zur Antragstellung einer Zweitschrift bei Veränderung des Vornamens ist das Antragsformular mit der Bezeichnung „Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift vom Abschlusszeugnis nach Änderung des Vornamens (SBGG)“ zu verwenden.
Die Aushändigung der Zeugnis-Zweitschrift bei Veränderung des Vornamens erfolgt grundsätzlich persönlich, da der Antragsteller das ursprüngliche Originalzeugnis abzugeben hat.
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Der jeweilige Antrag ist vom Antragsteller vollständig und leserlich auszufüllen, handschriftlich zu unterschreiben und im Schulsekretariat einzureichen (persönlich oder per Briefzustellung).
In der Folge wird vom Landkreis Börde durch das Sachgebiet Schulische Bildung ein Kostenfestsetzungsbescheid erstellt und versandt. Der festgesetzte Betrag ist vor Ausstellung der Zweitschrift zu überweisen. Erst nach Begleichung der Kosten wird die Zweitschrift im Schulsekretariat erstellt.

